Ringhaus

RINGHAUS

Am schönen Zedtwitzer Inselring entstand im Jahr 1994 die Wohngruppe Ringhaus.

Der alte Bauernhof wurde generalsaniert und zu einem Zuhause für psychisch erkrankte Menschen umgebaut. Der Speisesaal mit seinem Gewölbe bietet auch Raum für soziales Miteinander und verschiedene Feiern.

Passend zu jedem Bewohner eingerichtete Zimmer bieten Raum für Privatsphäre. Außerdem gibt es im Ringhaus einen Aufenthaltsraum, sowie im Außenbereich überdachte Sitzmöglichkeiten. Der gemütliche Innenhof führt zum Hofladen, in dem man Dinge des täglichen Bedarfs erwerben kann.

Im Ringhaus hat jeder Bewohner seine Aufgaben, sei es in der Hauswirtschaft, im Außenbereich oder in der zum Haus gehörigen Arbeitstherapie. Auch die in der Alten Schule befindliche Ergotherapie kann zur Erlangung individueller Fähigkeiten genutzt werden.

Die Bewohner sollen soweit selbständig werden, dass sie unter den Rahmenbedingungen eines fest strukturierten Tages- und Arbeitsablaufes nur bedingt Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Auf Hilfe und Unterstützung durch unsere Mitarbeiter können sie dabei jederzeit zurückgreifen. 

Fahrten ins 6 Kilometer entfernte Hof können nach Absprache unternommen werden. 


Wohngruppe Ringhaus

Am 05.12.2024 fand eine Begehung durch die FQA des Landratsamts Hof statt.

Es wurden folgende Bereiche geprüft:

1.     Qualitätsbereich Pflege und Dokumentation

2.     Qualitätsbereich soziale Betreuung (kein Prüfgegenstand)

3.     Qualitätsbereich hauswirtschaftliche Versorgung und Verpflegung

4.     Qualitätsbereich Freiheitseinschränkende und freiheitsentziehende Maßnahmen

5.     Qualitätsbereich Wohnqualität

6.     Qualitätsbereich. Qualitäts.- und Beschwerdemanagement

7.     Qualitätsbereich: Umgang mit Arzneimittels

8.     Qualitätsbereich: Hygiene und Infektionsprävention

9.     Qualitätsbereich: Personal und personelle Mindestanforderung

10. Qualitätsbereich: Mitwirken und Mitbestimmung

11. Qualitätsbereich: Bauliche Mindestanforderung (kein Prüfgegenstand)

12. Qualitätsbereich: Eingliederung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung

13. Qualitätsbereich: Bedarfsplanung für Menschen mit Behinderung und Dokumentation




PfleWQG §17 Abs4

(4) 1Personen, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, hat der Träger in den Räumlichkeiten der stationären Einrichtung oder besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe auf Verlangen Einsicht in die Ergebnisprotokolle zu gewähren.

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